Für einen Großteil der Bauvorhaben benötigt man gemäß Bayerischer Bauordnung (BayBO) einen Bauantrag. Dieser wird bei der Gemeinde Rott a. Inn eingereicht und von dieser an das Landratsamt Rosenheim weitergeleitet. Vorher muss die Gemeinde über das Erteilen ihres Einvernehmens entscheiden. Hierfür wiederum ist der gemeindliche Bauausschuss zuständig.
Der Gemeinderat sah sich in seiner Sitzung vom 08.09.2011 in Übereinstimmung mit dem Landratsamt veranlasst, aufgrund der vorliegenden Fakten, das Ratsbegehren wieder aufzuheben, so dass der Bürgerentscheid nicht durchgeführt wird.
- neue Entwicklung!!!-