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Ratsbegehren zum Discounterstandort aufgehoben

In seiner Sitzung am 19.05.2011 hat der Gemeinderat einstimmig ein Ratsbegehren für einen Bürgerentscheid zur Frage beschlossen, ob südlich der Münchener Straße ein Discounterstandort geplant werden soll. Zu diesem Zeitpunkt stand für den Gemeinderat fest, dass ein Investor die dafür notwendigen Flächen von den Grundbesitzern erwirbt. Auch die überörtlichen Planungsbehörden hatten ihr Einverständnis mit diesem Standort signalisiert. In der Folgezeit traten jedoch bei den Grundstücksverhandlungen Schwierigkeiten auf. Wie die Gemeinde in einem Schreiben vom Investor auf Anfrage am 05.09.2011 erfuhr, sei die vorgesehene Planung derzeit nicht möglich, da sich ein Grundstücksbesitzer anderweitig orientiert hätte. Auch wenn der Investor in seinem Schreiben versichert, dass „nichts desto trotz an neuen Ideen gearbeitet wird“, um den Discounterstandort in diesem Bereich doch noch zu realisieren, waren unter diesen Umständen die sachlichen und zeitlichen Voraussetzungen für die Durchführung des geplanten Bürgerentscheid am 23.10.2011 nicht mehr gegeben. Deshalb sah sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 08.09.2011 in Übereinstimmung mit dem Landratsamt veranlasst, mit einem einstimmigen Beschluss das entsprechende Ratsbegehren wieder aufzuheben, so dass der Bürgerentscheid nicht durchgeführt wird. Das bedeutet aber nicht, dass der Bereich südlich der Münchener Straße für einen Discounter nicht mehr in Frage kommt, sofern es dem Investor gelingt, eine Lösung zu finden, die den bebauungsplanerischen Vorgaben der Gemeinde entspricht.

 

Neue Entwicklung:

Am 21. September 2011 hat die Gemeinde im Rahmen einer Vorkaufsrechtsanfrage vom erfolgten Verkauf der Grundstücke südlich der Münchener Straße erfahren. Am gleichen Tag noch hat die Gemeinde daraufhin die Öffentlichkeit (siehe Bericht in der Wasserburger Zeitung vom 22.09.2011) und die Fraktionen im Gemeinderat über die aktuelle Situation informiert, damit allen die neue Sachlage so schnell wie möglich bekannt wird. Auch in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 29.09.2011 ist ein entsprechender Punkt aufgenommen, der sich mit dieser Thematik und mit einem Neubeschluss eines Ratsbegehrens zum Bürgerentscheid beschäftigt.

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Rott a. Inn liegt im Südosten Bayerns.