Eine Lohnsteuerkarte wird für jede bezahlte Tätigkeit aus einer nichtselbständigen Arbeit (z. B. auch bei einer Ferienarbeit der Kinder, spezielle Betriebsrenten und andere Einkünfte) benötigt. Die erstmalige Ausstellung erfolgt nur auf Antrag. Lohnsteuerkarten der Folgejahre, werden für Sie automatisch bis auf Widerruf erstellt.
Sie erhalten die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde, in der Sie am 20.09. des Vorjahres mit Hauptwohnung gemeldet waren.
Die Erstausstellung einer Lohnsteuerkarte ist gebührenfrei.
Wenn Ihre Lohnsteuerkarte verloren gegangen, unbrauchbar geworden oder zerstört worden ist, wird Ihnen auf Antrag gegen Gebühr eine Ersatzlohnsteuerkarte ausgestellt.
Sie erhalten die Ersatzlohnsteuerkarte von der Gemeinde, in der Sie am 20.09. des Vorjahres mit Hauptwohnung gemeldet waren.
Die Gebühr für eine Ersatzlohnsteuerkarte beträgt 5,-- EUR.
Ersatzlohnsteuerkarte beantragen
Bei Vorliegen eines besonderen Grundes (z.B. Krankheit) können Sie hier online eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Unsere Verwaltung erhebt für die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister eine Gebühr in Höhe von 13,-- EUR.
Kaiserhof 3
83543 Rott a. Inn
Tel.: 08039 90680
Fax: 08039 3882