Bauanträge bitte rechtzeitig abgeben!
Für einen Großteil der Bauvorhaben benötigt man gemäß Bayerischer Bauordnung (BayBO) einen Bauantrag. Dieser wird bei der Gemeinde Rott a. Inn eingereicht und von dieser an das Landratsamt Rosenheim weitergeleitet. Vorher muss die Gemeinde über das Erteilen ihres Einvernehmens entscheiden. Hierfür wiederum ist der gemeindliche Bauausschuss zuständig.
Der gemeindliche Bauausschuss ist eine Woche vor den Sitzungen schriftlich zu laden. Die Gemeindeverwaltung benötigt daher spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin den vollständigen Bauantrag um diesen noch in der betreffenden Sitzung behandeln zu können. Der Bauantrag erfordert eine umfassende rechtliche Prüfung, die Einladung muss den Bauantrag in vollem Umfang beinhalten und ggf. muss ein Ortstermin angesetzt werden.
Welche Unterlagen erforderlich werden, regelt die Bauvorlagenverordnung (BauVorlV):
- Bauantragsformular
- Aktueller Auszug aus dem Katasterwerk (nicht älter als 6 Monate)
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Abstandsflächenplan (ggf. Erklärung zur Übernahme von Abstandsflächen)
- Berechnungen Wohnfläche, Grundfläche (GRZ), Geschossfläche (GFZ)
- Freiflächengestaltungsplan (Angabe versiegelte Flächen durch z.B. Terrassen)
- Erklärung der Bauherren zum Umgang mit Niederschlagswasser (bei Variante 4 sind weitere Nachweise und Berechnungen zu erbringen)
- Angaben zur Wasserversorgung und straßenmäßigen Erschließung
- Entwässerungseingabeplan gem. EWS (vgl. unten)
- Zeichnerischer und rechnerischer Stellplatznachweis (beinhaltet eine Wohnflächenberechnung)
- Ggf. erforderliche Abweichungsanträge
- Ggf. erforderliche Befreiungsanträge (mit städtebaulicher Begründung und Bezugsfällen in unmittelbarer Umgebung)
- Ggf. Kriterienkatalog zum Nachweis der Standsicherheit
Bei Sonderbauten:
- Nachweis Standsicherheit
- Nachweis Brandschutz
Bauvorlagen sind dreifach und in den Bauantragsmappen einzureichen!
Der Entwässerungseingabeplan soll dabei folgendermaßen aufgebaut sein:
- Grundriss mit den Anschlusspunkten am Straßenkanal (Spartenauskunft von der Gemeinde erforderlich)
- Schnitt der Entwässerungsanlage
Soll an einen Regenwasserkanal angeschlossen werden sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Nachweis über Sickerfähigkeit des Bodens
- Berechnung der Regenwassermenge gemäß der gängigen Vorschriften
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Bauanträge die nicht rechtzeitig vor dem Sitzungstermin in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden oder unvollständig sind, grundsätzlich nicht in der Sitzung behandelt werden können. Die gesetzliche Bearbeitungszeit, die den Gemeinden zusteht, beträgt 2 Monate.
Der späteste Abgabetermin für Bauanträge ist also 7 Tage vor der Bauausschusssitzung!