Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung

Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Gewerbeamt

Rathaus Rott a.Inn

Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn

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    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
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Haas, Monika

Sachbearbeiterin

Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt

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