Baugebiet; Informationen zur Erschließung

Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Bauamt

Rathaus Rott a.Inn

Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn

  • +49 8039 9068-0
  • +49 8039 9068-99
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

Platzhalter

Pertl, Peter

Bauamt

Platzhalter

Bauer, Peter

Sachbearbeiter

Mitarbeiter Bauamt

Alle Leistungen