Kommunale Poststellenangelegenheiten; Informationen
Briefsendungen, Pakete und elektronische Nachrichten können von der Poststelle der Behörde entgegengenommen, weiterverteilt oder verschickt werden.
Die Mitarbeiter der Poststelle sind für den Posteingang, die Postverteilung und den Postausgang von Briefen und Paketen zuständig. Sie übernehmen außerdem i.d.R. die Verteilung der elektronischen Post, die im zentralen E-Mail-Postfach der Behörde eingeht und den Versand von E-Mails der Behörde über das zentrale E-Mail-Postfach.
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Rathaus Rott a.Inn
Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn
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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00