Hundesteuer; An- und Abmeldung eines Hundes

Die Gemeinden legen fest, in welchen Fällen Hunde an- und ggf. wieder abzumelden sind.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Steueramt

Rathaus Rott a.Inn

Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn

  • +49 8039 9068-21
  • +49 8039 9068-99
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

Platzhalter

Noichl, Martina

Sachbearbeiterin Steueramt

Alle Leistungen