Gewässer dritter Ordnung; Informationen zum Hochwasserschutz
Staat und Kommunen ergreifen Schutzmaßnahmen und treffen Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwässern zu begrenzen.
Von Ihrer Gemeinde erhalten Sie nähere Informationen über die Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasserereignissen zu begrenzen, sowie zu der für Ihr Gemeindegebiet kritische Hochwassermarke.
Kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen können im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) mit Finanzmitteln des Freistaates Bayern gefördert werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Verwandte Themen".
Über Ihre Gemeinde erhalten Sie weitere Informationen und Hinweise.
Allgemeine Tipps zum Verhalten bei Hochwasser finden sie unter "Weiterführende Links".
Für Fragen zum Thema Hochwasserschutz steht Ihnen auch Ihr Wasserwirtschaftsamt zur Verfügung.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Verwaltungsgemeinschaft Rott a.Inn
Rathaus Rott a.Inn
Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn
- +49 8039 9068-0
- +49 8039 9068-99
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00