Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Einwohnermeldeamt

Rathaus Rott a.Inn

Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn

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Anzinger, Simone

Sachbearbeiterin

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