Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Bauamt

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Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn

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Bauer, Peter

Sachbearbeiter

Mitarbeiter Bauamt

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