Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune

Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Zweckverbände, sonstige kommunale Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können für Amtshandlungen Kosten erheben.

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Geschäftsleitung

Rathaus Rott a.Inn

Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn

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Brockhoff, Maximilian

Geschäftsleitender Beamter

Leiter der Geschäftsstelle

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