Kommunaler Schlachthof; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Nutzung eines Schlachthofes, der von einer Kommune betrieben wird, können Benutzungsgebühren erhoben werden.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 05.11.2021
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Rathaus Rott a.Inn
Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn
- +49 8039 9068-0
- +49 8039 9068-99
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00