Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Steueramt

Rathaus Rott a.Inn

Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn

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    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

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Noichl, Martina

Sachbearbeiterin Steueramt

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Hangl, Monika

Sachbearbeiterin Kasse

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