Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung

Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Sozialamt und Rentenamt

Rathaus Rott a.Inn

Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn

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    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
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