Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Steueramt

Rathaus Rott a.Inn

Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn

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    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
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Noichl, Martina

Sachbearbeiterin Steueramt

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