Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Bauamt

Rathaus Rott a.Inn

Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn

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Bauer, Peter

Sachbearbeiter

Mitarbeiter Bauamt

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