Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Straßen- und Wegerecht

Rathaus Rott a.Inn

Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn

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  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

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Schwaiger, Lisa

Sachbearbeiterin Ordnungsamt

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