Pressemitteilungen aus dem Landratsamt zum Thema Abfallentsorgung

Was darf über den Hausmüll entsorgt werden? Wohin kann ich Öle oder Farben bringen? Was ist bei abgelaufenen Medikamenten zu beachten und wann fährt das Umweltmobil das nächste Mal?

Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Webseite der Abfallwirtschaft im Landkreis Rosenheim. Unter www.abfall.landkreis-rosenheim.de sowie in der Abfall-App des Landkreises können neben Abholterminen auch detaillierte Informationen zur Entsorgung einzelner Produkte oder Schadstoffe eingesehen oder Termine gebucht werden.

Die Webseite wurde im zurückliegenden Jahr umfangreich überarbeitet und um eine App für iOS und Android ergänzt. So findet sich nun neben der bisherigen Suchfunktion auch eine interaktive Karte des Landkreises mit allen Sammelstellen oder ein Abfall-ABC. Die Anbindung an gängige Sprachassistenten ermöglicht es, Abholtermine oder Öffnungszeiten zum Beispiel über Alexa abzufragen oder auch eine Terminerinnerung an die nächste Abholung zu hinterlegen.

Mit der neuen Erinnerungsfunktion können Abholtermine per E-Mail, Kalendereintrag oder Pushmeldung aufs Handy gemeldet werden. Sämtliche Abholtermine sowie Informationen zu allen weiteren Leistungen und Serviceangebote wie der Containerdienst, die Grüngutsammelstellen, die Wertstoffinseln oder die Wertstoffhöfe sind ebenfalls abrufbar.

Termine für das Umweltmobil online einsehen

So sind zum Beispiel auch die Termine für das Umweltmobil des Landkreises Rosenheim für das Jahr 2023 dort zu finden. Das Umweltmobil entsorgt Problemabfälle aus den Haushalten aller 46 Gemeinden im Landkreis. Mehrmals jährlich kommt das Umweltmobil in die Gemeinden – im Online-Terminkalender sind die Stationen aufgelistet. Zudem wurde in den Haushalten der Gemeinden Flyer mit den Terminen verteilt.

Das Umweltmobil nimmt Problemabfälle an. Dazu zählen Abfälle, die giftig, ätzend, umwelt- oder wassergefährdend sind und deshalb gesondert erfasst und entsorgt werden müssen. Das sind zum Beispiel Abbeizmittel, Abflussreiniger, Backofenreiniger, Chemikalien, Desinfektionsmittel, Düngemittel, Gifte, Holzschutzmittel, Insektenspray, Lacke, Pflanzenschutzmittel oder Unkrautvernichtungsmittel. Auch kleinste Mengen davon dürfen nicht in die Mülltonne oder das Abwasser gelangen.

Newsbereich informiert über aktuelle Themen

Die Webseite informiert zudem regelmäßig über aktuelle Themen rund um die richtige Müllentsorgung und gibt weiterführende Informationen, auch zu Sonderfällen. Aktuelle Meldungen, wie beispielsweise die richtige Entsorgung von Nachtspeicheröfen, finden Interessierte hierzu im Newsbereich. Denn aufgrund der möglichen Schadstoffbelastung können diese Öfen nicht an den gemeindlichen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Sie werden ausschließlich bei der Firma Zosseder in Wasserburg am Inn (Äußerer Dobl, 83512 Wasserburg am Inn, Tel: 08071-7288136) von 7 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr angenommen. Die Öfen werden nur unzerlegt und staubdicht in reißfeste Folie verpackt angenommen. Zu beachten ist, dass auch die Lüftungsschlitze abgeklebt werden müssen.

Die kostenlose Abfall-App des Landkreises Rosenheim finden Sie im Google-Play-Store oder im App Store. Über 20.700 Mal wurde die App bereits installiert.

Nähere Informationen rund um das Thema Abfallberatung erhalten Sie auch gerne telefonisch unter 08031-392-4313 oder per E-Mail an abfallberatung(at)lra-rosenheim.de.

Aufschriften wie „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ auf Produkten wie Kaffeekapseln oder Einwegbechern führen oft zu Missverständnissen. Solche Produkte werden als Bioplastik bezeichnet. Auch wenn das Wort „Bio“ darin enthalten ist, dürfen diese nicht in der Biotonne oder in der freien Natur entsorgt werden.

Bioplastik sind Kunststoffe, die entweder anteilig aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt (biobasiert) oder als biologisch abbaubar deklariert wurden oder aber beide Eigenschaften aufweisen. Auch wenn bei der Herstellung keine fossilen Rohstoffe wie Erdöl verwendet werden, bleibt das hergestellte Material „Kunststoff“.

Bioplastik baut sich im Biomüll oder auch in der Umwelt kaum ab. Ein Kompostierungsversuch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigt, dass sich Produkte aus Bioplastik unter realen Bedingungen in einer Kompostierungsanlage kaum abbauen und dort als Störstoffe eingestuft und unter großem Aufwand aussortiert und verbrannt werden müssen.

Durch die unvollständige Kompostierung mindert sich die Qualität des Komposts aufgrund von Bioplastikresten, Mikroplastik oder möglichen in den Biokunststoffen enthaltenen Schadstoffen, wie Weichmacher oder Pestizide.

Verkaufsverpackungen aus Biokunststoff sollen deswegen an den dafür vorgesehenen Container an den Wertstoffhöfen im Landkreis entsorgt werden, um sie im Anschluss zur weiteren Verwertung den Dualen Systemen zuzuführen.

Tipp:

Vermeiden Sie unnötige Verpackungen und greifen Sie zu umweltfreundlicheren Alternativen bspw. wiederverwendbare Mehrwegangebote oder Verpackungen aus recycelten Materialien.

Weitere Informationen zum Thema Biokunststoff und dessen Umweltauswirkungen erhalten Sie unter www.abfall.landkreis-rosenheim.de und auf der Webseite der Homepage der Deutschen Umwelthilfe unter www.dhu.de/bioplastik.

Landratsamt Rosenheim

Zusammenfassung:
Schnell und einfach per Online-Terminreservierung einen telefonischen Rückruf bei unserer Abfallberatung oder dem Containerdienst anfordern.

 

Inhalt:
Sie benötigen eine ausführliche Beratung hinsichtlich der richtigen Entsorgung von Abfällen oder möchten einen Container bei unserem Containerdienst mieten?

 

Dann buchen Sie doch online einen festen Termin, an dem wir Sie zurückrufen dürfen. Den Link zur Reservierung finden Sie zum einen auf der Homepage des Landkreises Rosenheim unter E-Services - Landratsamt Rosenheim (landkreis-rosenheim.de), hier auf unserer Homepage oder in der Abfall-App unter „Ansprechpartner“.

 

Im Reservierungstool können Sie dann Ihren gewünschten Wochentag und die gewünschte Uhrzeit auswählen sowie in einer kurzen Nachricht vorab Ihr Anliegen an uns mitteilen.

 

Natürlich erreichen Sie uns auch weiterhin ohne Reservierung per E-Mail oder telefonisch zu den üblichen Bürozeiten unter folgenden Kontaktdaten:

 

Abfallberatung:

Tel.: 08031 / 392-4313; E-Mail: abfallberatung(at)lra-rosenheim.de

 

Containerdienst:

Tel.: 08031 / 392-4355; E-Mail: containerdienst(at)lra-rosenheim.de

Wohin mit leeren Zahnpastatuben, Lippenstiften & Co.?

 

Zusammenfassung:

Im Badezimmer fallen verschiedenste Abfälle an. Viele davon landen jedoch im falschen Entsorgungsbehältnis.

 

Inhalt:

Täglich fallen im Badezimmer unterschiedlichste Abfälle an. Richtig getrennt und entsorgt kann ein Großteil davon verwertet werden:

 

Leere Kunststoff- und Kosmetikverpackungen:

Verpackungen wie Shampoo- und Bodylotionflaschen, Zahnpastatuben, Behälter von Wimperntuschen, Lippenstiften und anderen Kosmetika können über die Container für Verkaufsverpackungen an den Wertstoffhöfen im Landkreis Rosenheim entsorgt werden. Einzelne Verpackungsbestandteile wie Deckel oder die Bürstchen von leeren Wimperntuschen sind vorab von der restlichen Verpackung zu trennen, dürfen jedoch in die gleichen Container gegeben werden.

 

Leere Spraydosen:

Spraydosen aus Metall wie Deo, Haarspray oder Rasierschaum können ebenfalls über die Container für Verkaufsverpackungen entsorgt werden. WICHTIG: Sie müssen vollständig entleert sein! Volle Spraydosen sind beim Personal der gemeindlichen Wertstoffhöfe oder beim Umweltmobil abzugeben.

 

Verpackungen aus Glas:

Restentleerte Parfümflakons, Cremetiegel oder Deoroller aus Glas gehören zum Altglas und sind sortiert nach den Farben Weiß, Grün oder Braun über die Altglascontainer an den Wertstoffhöfen oder Wertstoffinseln im Landkreis zu entsorgen. Glasverpackungen aus anderen Farben wie z. B. Blau oder Rot, sind zum Grünglas zu geben, da dieses beim Recycling die meisten Fehlfarben verträgt.

 

Verpackungen aus Papier und Karton:

Umverpackungen, die aus Papier oder Karton bestehen, gehören in die Altpapiersammlung.

Altpapier kann über die Wertstoffhöfe, die Wertstoffinseln oder die eigene Altpapiertonne entsorgt werden. Befindet sich an der Kartonverpackung z. B. ein Sichtfenster aus Kunststoff, sind diese Bestandteile vorab voneinander zu trennen und der Kunststoffbestandteil über die Container für Verkaufsverpackungen zu entsorgen.

 

Gebrauchte Hygieneartikel wie Wattepads, Kosmetik- und Papiertaschentücher, Binden etc. aber auch Einwegrasierer, Rasierklingen oder Zahnbüsten gehören dagegen in den Restmüll, da es sich hierbei um keine Verkaufsverpackungen handelt.

Zusammenfassung:

Asbest und Mineralfaserabfälle sind gesundheitsschädlich. Sie dürfen nicht über die Restmülltonne oder am Wertstoffhof entsorgt werden.

 

Inhalt:

Mineralfaserabfälle und Asbest sind Abfälle zur Beseitigung und müssen dem Landkreis Rosenheim oder seinem Beauftragten übergeben werden. Es besteht eine Andien- und Überlassungspflicht.

Asbest ist ein krebserzeugendes Mineral. Gängige Verwendungen sind u. a. in Wellplatten, Fassadenplatten, Dichtschnüren, Spritzasbest, Mörtel und Fliesenkleber sowie in Nachtspeicheröfen. Nähere Informationen zur Entsorgung von Nachtspeicheröfen finden Sie im Merkblatt Elektro- und Elektronikaltgeräte auf S. 8.

Die Anlieferung darf nur in zugelassener Verpackung mit der Kennzeichnung „Asbest“ erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass der dafür vorgesehene Sack nicht überladen werden darf und staubdicht zuzubinden ist. Im Bedarfsfall kann er auch abgeklebt werden. Die vorhandenen Trageschlaufen müssen für die Entladung frei bleiben.

Künstliche Mineralfasern (KMF), die häufig auch als Glaswolle, Steinwolle, Mineralwolle oder Rockwool bezeichnet werden, können ebenso krebserregend sein. 

Die Anlieferung darf ebenfalls nur in zugelassener Verpackung mit der Kennzeichnung „Mineralfaserabfälle“ erfolgen. Die dafür vorgesehenen Säcke sind staubdicht zuzubinden.

Kleinmengen (Asbest: bis max. 2 Tonnen; Mineralfaser: max. 6 m³ = rd. 200 kg) können bei der Landkreismüllabfuhr in Bad Aibling angeliefert werden.

Größere Mengen (Asbest: ab 2 Tonnen; Mineralfaser: ab 6 m³ bzw. 200 kg) sind bei der Fa. Zosseder anzuliefern.

Weder Asbest noch Mineralfaserabfälle dürfen über die Restmülltonne oder die Wertstoffhöfe entsorgt werden!

Säcke für Asbest und Mineralfasern können an beiden Standorten erworben werden.

Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Landkreismüllabfuhr Bad Aibling und der Fa. Zosseder sowie weitere Informationen inkl. Preise erhalten Sie im dazugehörigen Merkblatt Andienpflicht für KMF und Asbest (ACHTUNG: ab 01.08.2023 gelten neue Preise, die hier zu entnehmen sind) oder bei der Abfallberatung Tel.: 08031 / 392 -4313; E-Mail: abfallberatung(at)lra-rosenheim.de

Gräberpflege um Allerheiligen

 

Zusammenfassung:

Um Allerheiligen werden viele Gräber neugestaltet. Dabei fällt häufig alter Grabschmuck an, für den in den meisten Fällen keine weitere Verwendung mehr besteht.

 

Inhalt:

Herkömmlicher Grabschmuck (z. B. Gestecke oder Kränze), besteht aus einem bunten Materialmix wie Plastik, Aluminium, Styropor, Drahtgeflecht und Pflanzenmaterialien. Deswegen darf er nicht zu den kompostierbaren Grünabfällen geworfen werden. Die nicht kompostierbaren Fremdstoffe wie Kunststoff und Metallanteile müssen vorab von den pflanzlichen Bestandteilen entfernt werden, weil sie sonst die Qualität des daraus gewonnen Komposts erheblich senken.

Metallanteile können über den Container für Altmetall kostenfrei am Wertstoffhof entsorgt werden. Nicht biologische oder nicht recyclebare Abfälle (u. a. auch Grablichter, Pflanzschalen oder Blumentöpfe) sind wiederum in entsprechenden Müllbehältern auf dem Friedhof oder in der privaten Restmülltonne zu entsorgen.

Für die rein pflanzlichen und damit kompostierbaren Abfälle stehen an den meisten Friedhöfen dafür vorgesehene Sammelbehälter zur Verfügung. Ansonsten können Grünabfälle auch am Wertstoffhof oder in größeren Mengen an den Kompostieranlagen im Landkreis abgegeben werden.

Am besten wird schon beim Kauf von Grabschmuck darauf geachtet, dass nur natürliche Materialien Verwendung finden. Beispielsweise dienen zur Stabilisierung und Formgebung Strohkränze, ebenso Tannenzweige, Stechpalmenzweige, spät blühende Blumen wie Astern und Gräser, die um das Gesteck gewickelt werden. Zur Verzierung bieten sich besonders im Herbst Zweige mit bunten Beeren und Zapfen an. Verrottbares Bindematerial hält die Gestecke und Kränze zusammen. Weiter gibt es Grabgestecke, die das Umweltzeichen aufweisen. Diese können im Ganzen entsorgt und kompostiert werden.

Viele Floristinnen und Floristen sowie Gärtnereien bieten bereits diverse nachhaltige Alternativen an. Zudem können Sie bei der Bestellung darum bitten, bei Gestecken und Kränzen auf Steckschwamm, Draht und Plastik zu verzichten.

Weitere Informationen sind im Abfall-ABC nachzulesen.

Zusammenfassung:

Rund 34,4 Millionen Haustiere lebten 2022 in deutschen Haushalten. Mit der Haustierhaltung entstehen verschiedenste Abfälle, die es zu entsorgen gilt.

 

Inhalt:

Das Halten eines Haustiers ist in Deutschland sehr beliebt. Neben Hunden und Katzen ziehen vermehrt auch Kleinsäuger wie Meerschweinchen, aber auch Ziervögel und Terrarientiere ein. Für deren Pflege, Ernährung und Unterhaltung sind allerlei Produkte erforderlich. Viele davon werden früher oder später Abfall. Somit lohnt sich ein Blick auf die richtigen Entsorgungswege.

 

Leere Verpackungen von Futter- oder Pflegeprodukten:

Futterverpackungen aus Kunststoff, Aluminium oder Weißblech und auch Verpackungen für Pflegeprodukte wie Shampooflaschen können restentleert über die Container für Leichtverpackungen an den Wertstoffhöfen im Landkreis Rosenheim entsorgt werden. Ein Ausspülen der Verpackungen ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, wenn sie leer sind. Einzelne Verpackungsbestandteile wie Deckel sind vorab von der restlichen Verpackung zu trennen, dürfen jedoch in die gleichen Container gegeben werden.

Umverpackungen, die aus Papier oder Karton bestehen, gehören in die Altpapiersammlung.

Altpapier kann über die Wertstoffhöfe, die Wertstoffinseln oder die eigene Altpapiertonne entsorgt werden. Befindet sich an der Kartonverpackung noch anderes Material, z. B. ein Sichtfenster aus Kunststoff, sind die Bestandteile voneinander zu trennen und der Kunststoffbestandteil über die Container für Leichtverpackungen zu entsorgen.

Verpackungen aus Glas gehören zum Altglas und sind sortiert nach den Farben Weiß, Grün oder Braun über die Altglascontainer an den Wertstoffhöfen oder Wertstoffinseln im Landkreis zu entsorgen. Glasverpackungen aus anderen Farben wie z. B. Blau oder Rot, sind zum Grünglas zu geben, da dieses beim Recycling die meisten Fehlfarben verträgt.

 

Einstreu für den Käfig oder die Tiertoilette, kaputtes Spielzeug, etc.:

Katzenstreu oder Einstreu für den Käfig wie Sägespäne oder Heu sind über die Restmülltonne zu entsorgen. Ebenso gehören kaputtes Spielzeug, wie zerbissene Bälle, kaputte Leinen, Einrichtungsgegenstände für den Käfig oder das Gehege, Futter- und Trinkschalen in die Restmülltonne. Bei alten Käfigen kann das Metallgitter in den Altmetallcontainer an den Wertstoffhöfen gegeben werden. Der restliche, meist aus Kunststoff bestehende Teil, ist über die Restmülltonne oder größere Teile über den Sperrmüllcontainer zu entsorgen.

 

Spraydosen und Problemabfälle wie Flohsprays:

Leere Spraydosen aus Metall können ebenfalls über die Container für Leichtverpackungen entsorgt werden. Volle Spraydosen sind beim Personal der gemeindlichen Wertstoffhöfe oder beim Umweltmobil abzugeben. Problemabfälle wie bspw. Floh-, Läuse- oder Zeckensprays sind ausschließlich über das Umweltmobil oder jeden 1. Donnerstag im Monat über die Landkreismüllabfuhr in Raubling zu entsorgen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.abfall.landkreis-rosenheim.de sowie bei der Abfallberatung des Landkreises Rosenheim unter 08031 / 392 -4313 und abfallberatung@lra-rosenheim.de.

Zusammenfassung:

Bei der Holzverbrennung entsteht Asche als natürliches Abfallprodukt. In privaten Haushaltungen fällt Asche typischerweise beim Betreiben von Kaminöfen und Holzherden sowie beim Verwenden von Holzkohlegrills und Pelletöfen an.

Inhalt:

Öfen bzw. Kamine verfügen gewöhnlich über einen Aschekasten. Für die Leerung des Aschekastens und die Zwischenlagerung der Asche eignen sich nichtbrennbare Aschekübel. In diese wird die abgekühlte Asche vorsichtig eingefüllt und mit einem Deckel verschlossen.

Holzaschen aus naturbelassenem Holz sind reich an Mineralien und könnten als Dünger im Garten ausgebracht oder als Kompostzugabe verwendet werden. Ist das Holz mit Chemikalien oder sonstigen schädlichen Substanzen belastet gilt dies jedoch nicht. Da der Schadstoffgehalt der Aschen und auch eine ggf. bestehende Vorbelastung der Böden, auf die die Asche ausgebracht werden soll, dem privaten Entsorger in der Regel nicht bekannt sind, wird eine Verwertung von Holzaschen im Garten grundsätzlich nicht empfohlen. Die Gefahr einer Schädigung der Umwelt kann so ausgeschlossen werden. Asche von Kohle oder Briketts ist aufgrund möglich enthaltener Schwermetalle für den Einsatz als Düngemittel gänzlich ungeeignet.

Die Asche kann in kleinen Mengen über die eigene Restmülltonne entsorgt werden. Aufgrund der Brandgefahr und einer möglichen Beschädigung des Müllbehälters, darf nur vollständig erkaltete Asche in die Tonne eingebracht werden. Zum Schutz des Personals der Landkreismüllabfuhr und um unnötige Staubentwicklung zu vermeiden, wird darum gebeten, die Asche nur verpackt in die Restmülltonne zu geben.

Die Entsorgung größerer Aschemengen über die Restmülltonne (z. B. aus mit Holz betriebenen Biomasseheizungen wie Pellet- oder Holzhackschnitzelheizungen) ist ausgeschlossen. Hier ist die Entsorgung über einen gewerblichen Entsorger durchzuführen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Abfallberatung unter 08031/392 -4313 oder abfallberatung@lra-rosenheim.de