zum Thema Lärm

  • Aus dem Rathaus
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Lärm – was ist erlaubt und was nicht

In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten dürfen bestimmte Geräte und Maschinen (z. B. Baustellensägemaschinen, Tragbare Motorkettensäge, Kompressor (< 350 kW), Verdichtungsmaschinen, Beton- und Mörtelmischer, Heckenscheren, Rasenmäher, Vertikutierer, Schredder usw.) im Freien an Sonn- und Feiertagen ganztätig sowie an Werktagen (Mo-Sa) in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht betrieben werden.

Einzelne Geräte und Maschinen (Freischneider, Grastrimmer / Graskantenschneider,  Laubbläser und -sammler) dürfen zusätzlich an Werktagen auch von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr, von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr nicht betrieben werden, es sei denn, sie sind mit dem EG-Umweltzeichen gekennzeichnet.

Im Einzelfall können Ausnahmen von diesen Verboten zugelassen werden. Zuständig hierfür ist für Rasenmäher die Gemeinde, für die anderen Geräte und Maschinen kann eine Ausnahme beim Landratsamt Rosenheim beantragt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Schwaiger (Tel: 08039 9068-19, lisa.schwaiger(at)rottinn.de) gerne zur Verfügung.

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