Hilfe für die Ukraine

  • Aus dem Rathaus

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

vielen Dank für die unglaubliche Hilfsbereitschaft im Gemeindegebiet!

Sollten Sie Wohnraum für ukrainische Flüchtlinge zur Verfügung stellen können, melden Sie sich bitte unter 08039/ 9068-16 oder info(at)rottinn.de.

Auf der Sonderseite des Landratsamts Rosenheim finden Sie unter Solidarität mit der Ukraine - Landratsamt Rosenheim (landkreis-rosenheim.de) Informationen zur Ukraine-Krise. Hier finden Sie auch das Online-Meldeformular (mehrsprachig) und Antworten auf häufige Fragen sowie die Möglichkeiten Hilfe zu leisten.

Bitte beachten Sie, dass nach § 27 Abs. 2 S. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Abs. 1 BMG gemeldet sind, eine Meldepflicht erst nach Ablauf von drei Monaten gilt, d. h. eine Verpflichtung zur Anmeldung innerhalb dieser drei Monate besteht für ukrainische Flüchtlinge, die bei Privatpersonen wohnen, nicht.

Eine freiwillige Anmeldung innerhalb dieser Frist ist jedoch aus bestimmten Gründen möglich. Für Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn, Tel. 08039/9068-14 oder -15.

Mit welchen Hilfeleistungen Sie am besten unterstützen können, erfahren Sie zudem auf Hilfen in der Ukrainekrise / Допомога в українській кризі - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de).

 

Herzlichen Dank!

Ukrainische Schulbücher "Deutsch als Fremdsprache"
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