Ermittlung Grundstücks- und Geschossflächen für die Abwasserbeseitigung

    Die Gemeinde Rott a. Inn ist gesetzlich verpflichtet, zur Deckung der Kosten der gemeindlichen Abwasseranlage (Kanalnetz, Kläranlage) Herstellungsbeiträge zu erheben. Außerdem sind in den nächsten Jahren umfangreiche Verbesserungs- und
    Erneuerungsmaßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Sanierung der gemeindlichen Kläranlage) geplant, für die Verbesserungsbeiträge erhoben werden. Umfang der Sanierungsmaßnahme und mögliche Kosten stehen zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht fest. Sobald dies der Fall ist, wird Gemeinde Rott a. Inn Sie hierzu umfassend und rechtzeitig informieren.

    Um die Grundlagen für die Kalkulation der zukünftigen Herstellungsbeiträge der Abwasserbeseitigung und auch für die anstehenden Verbesserungsbeiträge rechtssicher zu
    ermitteln, hat die Gemeinde Rott am Inn das Büro „Kommunale Dienstleistung und Beratung kdb Peter“ aus Augsburg beauftragt. Das Büro Peter muss im gesamten Gemeindegebiet hierzu Vermessungen der vorhandenen Geschossflächen durchführen.

    Ab ca. Mitte August 2022 wird mit diesen Vermessungsarbeiten begonnen. Dabei werden zum Zweck einer nachvollziehbaren und gerechten Berechnung nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung die Geschossflächen von allen angeschlossenen Grundstücken ermittelt. Zur Geschossflächenermittlung ist es unabdingbar, dass die Mitarbeiter des Büros Peter das Grundstück betreten. Sofern maßgebliche Daten, beispielsweise über die Fläche des Kellers
    oder den Ausbauzustand des Dachgeschosses nicht hinreichend genau von außen ermittelt werden können, ist auch ein Betretendes Gebäudes erforderlich.

    Die Mitarbeiter können sich durch einen Ausweis der Gemeinde ausweisen. Für die Vermessungsarbeiten und Bestandserfassungen fallen für die Grundstückseigentümer
    keine Kosten an.

    Nach der vollständigen Datenerhebung findet ein Anhörungstermin statt, bei dem die erhobenen Daten eingesehen und erläutert werden können. Der Termin hierzu wird rechtzeitig bekannt gegeben.

    Wir bitten Sie die Arbeit des Büro Peter zu unterstützen und bedanken uns für Ihr Verständnis. Für Rückfragen steht Ihnen Kämmerer Helmut Helfer von der Gemeindeverwaltung unter 08039/9068-20 bzw. helmut.helfer(at)rottinn.de zur Verfügung.

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