Schöffen gesucht

    Schöffenperiode 2024-2028
    Bewerbungen zur Schöffenwahl bis 07.04.2023

    Formularende

    In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet. Zunächst erstellt die Gemeindeverwaltung ab Januar 2024 anhand der eingegangenen/eingehenden Bewerbungen eine Vorschlagsliste der wählbaren Rotter bzw. Ramerberger Bürgerinnen und Bürger. Der endgültige Beschluss über die Vorschlagsliste wird vom Gemeinderat gefasst. Aus der vom Gemeinderat beschlossenen Vorschlagsliste trifft dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die endgültige Auswahl

    Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen
    grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Während der Hauptverhandlung üben sie das Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter aus.

    Voraussetzungen für die Bewerbung als Schöffe:

    • Deutsche Staatsbürgerschaft
    • Mindestalter 25 Jahre und Höchstalter 69 Jahre zum Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024
    • Wohnsitz in Rott a. Inn bzw. Ramerberg
    • gesundheitliche Eignung (d.h. längeres Sitzen in den Verhandlungen, Fähigkeit der Verhandlung konzentriert zu folgen)
    • ausreichende Beherrschung der Deutschen Sprache in Wort und Schrift
    • es darf kein Vermögensverfall eingetreten sein (z.B. Privatinsolvenz)

    Juristische Kenntnisse sind für die Tätigkeit als Schöffe nicht erforderlich.
    Wann Personen nicht zum Amt des Schöffen berufen werden sollen, bzw. dürfen ergibt sich aus § 32 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Des Weiteren ist als Schöffe nicht wählbar, wer hauptamtlich in oder für die Justiz tätig ist oder Religionsdiener ist (§ 34 Abs. 1 GVG).

    Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt. Sie haben aber nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz Anspruch auf die Entschädigung von Nachteilen, die durch ihre Heranziehung entstanden sind. So erhalten sie z.B. eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten.

    Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen und Informationen sowie das Bewerbungsformular stehen als Download bereit.

    Das Bewerbungsformular steht bereit! Siehe weiter unten: 

     

    Bewerbungsschluss ist der 07. April 2023!  

    Ansprechpartner in der Gemeinde ist

    Frau Schwaiger, Telefon 08039 9068-19,

    E‑Mail lisa.schwaiger@rottinn.de

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