Die Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn

Die Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn wird aus den beiden Gemeinden Rott a. Inn und Ramerberg gebildet. Zusammen genommen hat die Verwaltungsgemeinschaft somit über 5.200 Einwohner.

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00-12.00 Uhr
Dienstags zusätzlich 14.00-17.00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14.00-18.00 Uhr

Die Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn wird aus den beiden Gemeinden Ramerberg und Rott a. Inn gebildet. Zusammen genommen hat die Verwaltungsgemeinschaft somit über 5.200 Einwohner.

Was aber genau versteht man unter einer Verwaltungsgemeinschaft ? Juristisch ist diese Frage relativ einfach beantwortet. So handelt es sich bei einer Verwaltungsgemeinschaft um eine sog. Körperschaft des öffentlichen Rechtes, die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises ihrer Mitgliedsgemeinden wahrnimmt.

Letztlich stellt eine Verwaltungsgemeinschaft also einen Zusammenschluss von benachbarten Gemeinden dar, wobei die rechtliche Selbständigkeit der Gemeinden erhalten bleibt. Diese bedienen sich der Verwaltungsgemeinschaft lediglich für den verwaltungsmäßigen Vollzug ihrer Aufgaben. Die Verwaltungsgemeinschaft ist sozusagen der „verlängerte Arm“ der Mitgliedsgemeinden. Die MitarbeiterInnen der der Verwaltung sind dabei Beschäftigte der Verwaltungsgemeinschaft nicht der einzelnen Gemeinden.

Ein Beispiel:
In der Gemeinde Rott a. Inn soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Gemeinderat Rott a. Inn wird vom 1. Bürgermeister einberufen und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Da die Gemeinde Rott a. Inn kein eigenes Verwaltungspersonal besitzt, gibt der 1. Bürgermeister nun den Auftrag zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens an die Verwaltungsgemeinschaft ab. Diese führt in eigener Verantwortung und mit ihren Mitarbeitern – sozusagen „im Auftrag“ der Gemeinde - das Verfahren durch. Der satzungsmäßige Beschluss des Bebauungsplanes erfolgt dann wieder durch den Gemeinderat Rott a. Inn.

Die Verwaltungsgemeinschaft deckt ihren Finanzbedarf dabei durch eine Umlage von den Mitgliedsgemeinden Rott a. Inn und Ramerberg soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Das Recht der Verwaltungsgemeinschaft wird ist in Bayern in der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) geregelt (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVGemO).

Die Verwaltungsgemeinschaft soll durch die Zusammenlegung der Verwaltung der Mitgliedsgemeinden somit auch der Wirtschaftlichkeit und Bündelung dienen.

Sie lebt von der engen Zusammenarbeit der Mitgliedsgemeinden.

Oder wie es Erich Kästner ausgedrückt hat: Es gelingt einem Paar, was einzeln keinem möglich war !