Bauen in Rott a. Inn

Was muss ich beachten?

Ihre Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn
gibt Antwort auf die häufigsten Fragen:

Was brauche ich, wenn ich bauen will?

Wer Bauen will benötigt grundsätzlich eine Baugenehmigung (zu den Ausnahmen vgl. Frage Nr. 7). Die Baugenehmigung stellt fest, dass Ihrem Bauvorhaben nach dem zur Zeit der Entscheidung geltenden und geprüften öffentlichen Recht keine Hindernisse entgegenstehen und gibt so gesehen „den Bau frei".

Eine Baugenehmigung muss durch Antrag auf Baugenehmigung (Bauantrag) beantragt werden. Der Antrag ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn einzureichen und wird vom Landratsamt Rosenheim beschieden.

Die amtlichen Antragsvordrucke!

Dem Antrag müssen alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (das sind die sog. Bauvorlagen) in entsprechender Anzahl beigefügt sein. Die Antragsvordrucke erhalten Sie u.a. im Internet unter der Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern www.stmi.bayern.de/service/formulare/.

Nein!

Die Bauvorlagen für die zu behandelnden Bauvorhaben müssen qualitativ und quantitativ den rechtlichen Vorgaben der Bauvorlagenverordnung entsprechen und grundsätzlich von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der die entsprechende Bauvorlageberechtigung besitzt. Es ist Ihnen als Privatperson daher nicht möglich, die Bauvorlagen selbst zu unterschreiben. Bauvorlagenberechtigt sind grundsätzlich die in Art. 61 Bayerische Bauordnung genannten Personen (z.B. Architekten, Personen die in die von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu führende Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind)

Vom Landratsamt Rosenheim!

Die Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn (Gemeinden Ramerberg und Rott a. Inn) erteilt keine Baugenehmigungen. In Bayern ist für die Erteilung einer Baugenehmigung die sog. „Bauaufsichtsbehörde“ zuständig. Dies ist Ihrem Fall das Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacher 53, 83022 Rosenheim.

Die Baugenehmigung wird Ihnen schriftlich erteilt und förmlich zugestellt. Sie enthält die mit einem Genehmigungsvermerk des Landratsamtes Rosenheim genehmigten Vorlagen. Bitte beachten Sie, dass mit den Bauarbeiten einschl. des Baugrubenaushubs erst begonnen werden darf, wenn Sie diesen schriftlichen Baubescheid in Händen haben. Bitte beachten Sie dann auch die darin enthaltenen Nebenbestimmungen wie z.B. Bedingungen und Auflagen und Rotkorrekturen in den Plänen.

Bei der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn, Kaiserhof 3, Rott a. Inn
bzw. Außenstelle Ramerberg, Rotter Str. 2, Ramerberg

Der Bauantrag ist schriftlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn einzureichen. Die Gemeinde prüft den Bauantrag aus ihrer Sicht und entscheidet darüber, ob sie ihr Einvernehmen erteilt, bestimmte Auflagen verlangt oder Empfehlungen abgibt. Entspricht das Vorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften muss die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen. Für die Entscheidung ist der Bauausschuss des Gemeinderates Rott a. Inn, bzw. der Gemeinderat Ramerberg zuständig. Dieser kommt i.d.R. alle 3-4 Wochen zusammen.

Anschließend gibt die Gemeinde den Bauantrag mit ihrer Stellungnahme an das Landratsamt Rosenheim weiter. Dieses prüft selbständig den Bauantrag und ist hierbei grundsätzlich nicht an das Einvernehmen der Gemeinden gebunden.

Grundsätzlich ja, aber…

Im Gesetz heißt es hierzu, dass die Baupläne den Nachbarn zur Unterschrift vorzulegen sind. Die Unterschrift gilt als Zustimmung. Das heißt aber nicht, dass Sie keine Baugenehmigung bekommen können, wenn der Nachbar nicht unterschreibt oder die Beteiligung des Nachbarn vergessen wurde. Dann bekommt der / die betreffende NachbarIn eine Ausfertigung der Baugenehmigung und könnte, wenn er/sie sich in Rechten verletzt sieht grundsätzlich Klage einreichen. So weit sollte es natürlich nicht kommen. Wir empfehlen daher dringend vor Antragsstellung auf Ihre Nachbarschaft zuzugehen.

Nein.

Es gibt Bauvorhaben, die so klein sind, dass das Gesetz bestimmt, dass im Einzelfall keine Baugenehmigung erforderlich ist. Dass heißt aber nicht, dass man tun und lassen kann was man will. Natürlich muss man auch in diesem Fall das Baurecht einhalten (z.B. Festsetzungen eines Bebauungsplanes, Abstandsflächen). Der Bauherr ist hier vielmehr angehalten die Einhaltung dieser Voraussetzungen selbständig zu überprüfen.

Weiterhin gibt es für Vorhaben die im Geltungsbereich einer Bebauungsplansatzung der Gemeinden Rott a. Inn bzw. Ramerberg liegen, die Möglichkeit eine sog. Genehmigungsfreistellung zu beantragen. Wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und einige weitere Voraussetzungen vorliegen, die im Gesetz genannt sind, kann die Gemeinde Rott a. Inn grundsätzlich darauf verzichten, dass das Landratsamt Rosenheim eine Baugenehmigung erteilt. Wiederum ist der Bauherr und sein Architekt alleine dafür verantwortlich, dass das Baurecht eingehalten wird.

Schließlich ist der Fall denkbar, dass man als Bauherr erst einmal grundsätzlich wissen möchte ob ein bestimmtes Bauvorhaben Aussicht auf Genehmigung hat, bevor man einen Planer mit der Ausarbeitung eines Bauantrages beauftragt. Das Gesetz sieht in diesem die Möglichkeit vor, einen sog. Vorbescheid zu beantragen. Der Vorteil: Zur Stellung des Vorbescheidsantrags ist keine bauvorlagenberechtigte Person notwendig. Aber: Durch den Vorbescheid wird lediglich allgemein geklärt, ob ein Vorhaben einmal genehmigt werden kann, eine „Baufreigabe“ ist damit nicht verbunden.
Der Vorbescheid wird im übrigen wie eine Baugenehmigung behandelt, d.h.: er ist bei der Gemeinde einzureichen und wir vom Landratsamt Rosenheim entschieden.

Man sieht: Bevor man mit dem Bau „loslegen“ kann ist ein bisschen „Bürokratie“ zu erledigen. Man sollte klären, ob das Vorhaben, das man umsetzen will an der Stelle und in der angedachten Form überhaupt möglich ist, ob die Gemeinde voraussichtlich ihr Einvernehmen geben wird und wie das Vorhaben vom Landratsamt Rosenheim als Baugenehmigungsbehörde gesehen wird.

Wir empfehlen Ihnen daher dringend als erstes eine Bauberatung bei der Verwaltungsgemeinschaft  Rott a. Inn und beim Landratsamt Rosenheim in Anspruch zu nehmen.

Weitergehende Infos gibt es auch auf der Internetseite des Landratsamtes Rosenheim
Rufen Sie einfach an, wir beraten Sie gerne !!!

Ihre Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn, Sachgebiet Planen und Bauen.