Die Gemeinden in Bayern erheben zur Bewältigung Ihrer Aufgaben Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG).

 

Diese Abgaben unterteilen sich in

1. Steuern          
2. Beiträge      

3. Gebühren
 

Die  Gemeinde Rott a. Inn erhebt zu 1.

a) Grundsteuer
b) Gewerbesteuer
c) Hundesteuer

zu a)

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Steuer bezogen auf das unbewegliche Vermögen (bebauter und unbebauter Grundbesitz). Es wird unterschieden zwischen Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlicher Grund) und Grundsteuer B (alle übrigen Grundstücke).

Das Finanzamt (Bewertungsstelle) setzt in einem Grundlagenbescheid den sog. Steuermessbetrag fest. Hierauf wendet die Gemeinde den aktuell gültigen Hebesatz an (derzeit in Rott a. Inn

GrSt A 320, GrSt B 340).

zu b)

Die Gewerbesteuer wird für Gewerbetreibende fällig. Auch hier setzt das Finanzamt mit Grundlagen-bescheid einen Steuermessbetrag fest, der sich am Gewinn des Unternehmens orientiert. Hierauf wendet die Gemeinde wiederum den aktuellen Hebesatz (derzeit in Rott a. Inn 350) an.

zu c)

Die Hundesteuer wird nach der aktuell gültigen Hundesteuersatzung erhoben. Diese ist unter der Rubrik „Ortsrecht“ auf unserer Homepage einsehbar.

Es handelt sich um eine örtliche Aufwandsteuer, die als Jahressteuer erhoben wird. Das Halten eines über vier Monate alten Hundes (mindestens während drei Monaten im Jahr) wird besteuert. Der Steuersatz beträgt derzeit in Rott a. Inn 60,00 €  und für Kampfhunde 300,00 €.

 

Die Gemeinde Rott a. Inn erhebt zu 2.

a) Herstellungsbeiträge Wasser
b) Herstellungsbeiträge Kanal
c) Erschließungsbeiräge

Zu a) und b)

Herstellungsbeiträge Wasser und Kanal werden nach der aktuell gültigen Satzung (Homepage „Ortsrecht“) erhoben. Sie sind bei Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen einmalig zu entrichten und werden grundsätzlich aus der Grundstücksfläche und der Geschossfläche (den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen) berechnet.

Die Beitragssätze betragen derzeit:

Wasser:  pro m² Grundstücksfläche 1,33 €, pro m² Geschossfläche 5,07 € (jeweils zzgl. 7 % MwSt)

Abwasser:   pro m² Grundstücksfläche 7,16 €, pro m² Geschossfläche 16,53 €

zu c)

Die Gemeinde erhebt zur Deckung Ihres Aufwands für Erschießungsanlagen (Ersterschließung) Erschließungsbeiträge nach der derzeit gültigen Satzung (Homepage unter „Ortsrecht“).

 

Die Gemeinde Rott a. Inn erhebt zu 3.

a) Verwaltungsgebühren
b) Benutzungsgebühren

Zu a)

Verwaltungsgebühren fallen bei gebührenpflichtigen Verwaltungstätigkeiten an. Im übertragenen Wirkungskreis (bei Aufgabenerfüllung für den Staat) fallen Gebühren nach dem Kostengesetz (KG) und dem dazugehörigen Kostenverzeichnis an. Im eigenen Wirkungskreis (eigene Gemeindeaufgaben) werden Gebühren nach der gemeindichen Kostensatzung erhoben, die im Wesentlichen auf das staatliche Kostenverzeichnis verweist.

Zu b)

Die Gemeinde erhebt Benutzungsgebühren für Wasser und Abwasser. Hier sind wieder die aktuellen Beitrags- und Gebührensatzungen auf der gemeindlichen Homepage unter Ortsrecht einsehbar.

Für einen gemeindlichen Wasserzähler fällt eine Grundgebühr von 120,00 € im Jahr an.

Die Wasserverbrauchsgebühr  beträgt 1,40 € pro Kubikmeter (zzgl. MwSt).

Die Kanalgebühr teilt sich auf in die

  1. Schmutzwassergebühr  (1,92 € pro Kubikmeter)
  2. Niederschlagswassergebühr (Grundstücksfläche multipliziert mit dem für das Grundstück geltenden mittleren Grundstücksabflussbeiwert)

Der Grundstücksabflussbeiwert stellt den durchschnittlich vorhandenen Anteil bebauter und befestigter Flächen an der Gesamtgrundstücksfläche dar.

 

Zu allen Bereichen der gemeindlichen Abgaben erhalten Sie gerne Auskünfte vom Steueramt:

Martina Noichl, Tel.: 08039/9068-21, martina.noichl(at)rottinn.de
(Mo.-Do. 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr)