Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
- Marktsatzung
- § 70 Gewerbeordnung (GewO)
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Stand: 03.12.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Rathaus Rott a.Inn
Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn
- +49 8039 9068
- +49 8039 9068-99
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00