Parkgebühren; Zahlung

Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Rathaus Rott a.Inn

Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn

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Hangl, Monika

Sachbearbeiterin Kasse

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