Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen

    In den Verkehrsraum hineinwachsende Hecken, Sträucher und Bäume aus den Privatgärten können die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.

    Das Ordnungsamt bitter daher die Haus- und Grundbesitzer eindringlich zu kontrollieren, ob das Lichtraumprofil (vgl. Foto) zu den öffentlichen Verkehrsflächen beeinträchtigt ist. In diesem Fall bitten wir um sofortigen Rückschnitt der Anpflanzungen.

    Ab dem 01.10. kann ein kräftiger Rückschnitt bis in die Basis erfolgen.

    In der Zeit vom 01.03. – 30.09. ist die sog. Vogelbrutzeit, weshalb hier nur schonende Form- und Pflegerückschnitte oder Rückschnitte aus Gründen der Verkehrssicherheit zulässig sind.

     

    Wie schneide ich richtig zurück?

    • Über die Fahrbahn ragende Äste und Zweige sind so zurückzuschneiden, dass der Luftraum über der Straße mit einer lichten Höhe von 4,50 m über der Fahrbahn freigehalten wird. Dies stellt eine Durchfahrtshöhe für Rettungsfahrzeugen sicher.

    • Über Geh- und Radwegen sind Hecken, Sträucher und Bäume mit einer lichten Höhe von 2,50 m über den Wegen auszuschneiden.

    • Seitlich müssen Anpflanzung mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand haben: Schneiden Sie deshalb alle seitlichen Bepflanzungen an Geh- und Radwegen sowie Straße bis zu Ihrer Grundstücksgrenze zurück.

    • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Anpflanzungen aller Art gemäß BayStrWG stets so niedergehalten (maximal 0,8 m) werden, dass sie nicht die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ beeinträchtigen.

    • Außerdem ist darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenbeleuchtungen nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden. Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden können.

     

    Alle Nachrichten