Illegale Müllablagerung und Sammlungen im Landkreis Rosenheim sind leider keine Seltenheit!

  • Aus dem Landratsamt

Wer illegal Abfall ablagert, muss diesen selbst entfernen und mit einem Bußgeld rechnen.
Solche Müllablagerungen sind kein Kavaliersdelikt: Wer Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig illegal behandelt oder entsorgt, begeht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Ordnungwidrigkeit und muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Verursacht die illegale Müllentsorgung eine Verschmutzung von Luft, Boden oder Gewässern, handelt es sich sogar um eine Straftat. 

Um die Umwelt und die Natur in unserem Landkreis weiter zu schützen, bitten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Immissionsschutz und Abfallreht des Landratsamtes Rosenheim auch weiterhin aufmerksame Bürgerinnen und Bürger, solche Beobachtungen zu melden und Abfallablagerungen zu vermeiden, da es kostenlose bzw. kostengünstige Möglichkeiten der Entsorgung im Lankreis Rosenheim gibt. 

Auf der Webseite des Landratsamtes finden Sie unter : www.landkreis-rosenheim.de/umwelt die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ihre Gemeinde. Informationen zur richtigen Abfallentsorgung und Informationen zu Problemabfällen gibt es unter www.abfall.landkreis-rosenheim.de sowie iin der Abfall-App des Landkreises Roenheim. 

Hinweis: Ungewünschte bzw. illegale Abfallentsorgungen ergeben sich oftmals  auch aufgrund nicht angemeldeter Sammlungen, da in einigen Fällen die Sammler nicht benötigte Gegenstände im Nachhinein, z.B. in Waldgebieten, entsorgen. Aufgrund dessen werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, bei solchen Sammlungen keine Gegenstände auf die Straße zu stellen."

 

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