Sachstandsmitteilung vom 22.12.2023

    Aus dem Landratsamt Rosenheim liegen der Gemeinde Rott a. Inn Informationen vor, dass dort ein Bauantrag für die Errichtung einer Sammelunterkunft im Gewerbegebiet Eckfeld gestellt wurde. Bei der Gemeinde lag ein solcher Antrag bis jetzt nicht vor. Eine fristenauslösende Beteiligung der Gemeinde erfolgt auf deren Wunsch erst nach den Weihnachtsferien. Um sich auf das Beteiligungsverfahren vorbereiten zu können, wurde über unsere Rechtsanwaltskanzlei bereits Akteneinsicht beantragt. Die Gemeinde wird im Rahmen der Beteiligung rechtlich alles vortragen was gegen dieses Vorhaben spricht, zum Beispiel die Verletzung der kommunalen Planungshoheit oder die mangelnde Erschließung mit Wasser und Abwasser und den Brandschutz.

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