Sachstandsmitteilung Sammelunterkunft

    Sachstand Sammelunterkunft im Gewerbegebiet "Am Eckfeld" zum 01.02.2024

    Mit Schreiben vom 10.01.2024 hat das Landratsamt Rosenheim das Anhörungsverfahren gemäß § 246 Abs. 14 BauGB gestartet. Der Gemeinde Rott a. Inn wurde entsprechend eine einmonatige Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bzgl. der angedachten Sammelunterkunft eingeräumt. Seitens der Gemeinde Rott a. Inn sowie der von ihr beauftragten Anwaltskanzlei wurden daraufhin sämtliche Einwendungen gegen die Sammelunterkunft nochmals verschriftlicht. Diese Einwendungen werden in einer Sondersitzung des Gemeinderats am 05.02.2024 nochmals mit dem Gemeinderat erörtert und anschließend über die beauftragte Anwaltskanzlei dem Landratsamt übermittelt. 

     

    Parallel zu diesem Verfahren fanden kürzlich erneut Gespräche zwischen der Gemeinde Rott a. Inn und dem Landratsamt statt. Seitens des Landratsamtes wurde angedeutet, das Projekt im Gewerbegebiet "Am Eckfeld" ggf. aufzugeben, wenn die Gemeinde Rott a. Inn auf gemeindeeigenen Grundstücken eine Möglichkeit zur Unterbringung von 250 Personen anbieten würde. Auch über diese Option soll in der Gemeinderatssitzung vom 05.02.2024 beraten und abgestimmt werden.

    Alle Nachrichten