Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in der Pfarrer-Gruber-Straße

    Bild von Andre Averdiek auf Pixabay

    Die Einbahnstraßenregelung tritt am 28.02.2024 in Kraft und wird voraussichtlich bis 05.07.2024 gültig sein. Eine entsprechende Beschilderung erfolgt.

    aufgrund der Baustelle am Gebäude Haager Straße 7 und der damit verbundenen Engstellen in der Pfarrer-Gruber-Straße wird für die Zeit der Beeinträchtigungen durch die Baustelle eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Pfarrer-Gruber-Straße erfolgen, in welcher diese vorübergehend als Einbahnstraße festgesetzt wird. Der Poller am Ende der Pfarrer-Gruber-Straße wird dementsprechend natürlich im Zuge der Einbahnstraßenregelegung vorübergehend entfernt.

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